1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten für die Vermittlung von Versicherungen und damit üblicherweise
einhergehende Geschäfte sowie die im Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehenden und durch den Makler betreuten
Versicherungsverhältnisse.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Vermittlungs-, Betreuungs- oder Beratungsleistung sowie die gegebenenfalls damit verbundene
Betreuung des Versicherungswesens des Auftraggebers.
2.2 Der Makler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen,
Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom
Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Makler ist
für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
2.3 Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Unternehmers.
2.4 Der Makler berücksichtigt im Rahmen der zu erbringenden Leistungen die auf dem österreichischen Markt niedergelassenen in- und
ausländischen Versicherer.
3. Einbeziehung von Kooperationspartner
Der Makler ist berechtigt, sich zur Durchführung der zu erbringenden Leistungen Kooperationspartnern oder sonstiger Dritter weltweit zu
bedienen. Dies umfasst auch den gemeinsamen Auftritt der Partner und die Nutzung und Speicherung von Daten in gemeinsamen EDV-Systemen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Ausführung der vom Makler zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen
Unterlagen und Informationen selbstständig, vollständig, inhaltlich richtig und unmittelbar zur Verfügung zu stellen und auf Wunsch schriftlich
die Vollständigkeit zu bestätigen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Auftraggeber erst während der Ausführung
des Auftrages bekannt werden.
4.2 Änderungen die Geschäftsführung und die Gesellschafter betreffend, wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Veränderungen
innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers sowie alle sonstigen für den Gegenstand des Auftrages relevanten Veränderungen wie
Änderung der Tätigkeiten, Zukäufe, Gefahrenerhöhungen usw. wird der Auftraggeber selbstständig unverzüglich mitteilen.
4.3 Der Auftraggeber wird auch jeden Schadeneintritt unverzüglich mitteilen und sämtliche Unterlagen und Informationen dazu vollständig dem
Makler zur Verfügung zu stellen.
4.4 Der Auftraggeber hat auf Aufforderung an einer Risikobesichtigung nach vorheriger Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere
Gefahren selbstständig hinzuweisen.
4.5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Makler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen
Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages
und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
Geforderte oder zugesagte vorläufige Deckungen zur Absicherung bis zur Vertragsannahme durch den Versicherer sind prinzipiell
kostenpflichtig, auch wenn es nichts zur Vermittlung eines Vertrags kommt.
4.6. Auch die Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag an oder durch den Makler stellt keine Deckungs- oder Leistungszusage des
Versicherers dar.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
5.1 Die Vertragsparteien sind sich gegenseitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichtet,
die im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder der anderen Partei sonst wie zur Kenntnis gelangen, sofern es
sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt.
5.2 Der Makler ist zur Weitergabe der Daten und Informationen des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages berechtigt
und wird dabei für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die vertrauliche Behandlung der vom
Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten Sorge tragen. Die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und Tätigkeiten
überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben genutzt sowie für Zwecke,
die in direktem Zusammenhang mit diesem ursprünglichen Zweck stehen. Die Daten dürfen auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen,
insbesondere aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder firmeninterner Verpflichtung, genutzt werden, bei letzter nur, sofern dies dem Schutz
eigener Ansprüche, der Abwehr von Klagen oder der Verhinderung von gesetzwidrigem Verhalten dient. Der Makler ist berechtigt, die
anvertrauten Daten im Rahmen der Auftragserteilung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. für juristische Personen gilt:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinerseits alle zur Abwicklung des Auftrages nötigen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen und
die von der diesbezüglichen Datenverarbeitung durch den Makler betroffenen Personen hierüber vollumfänglich gem. Art 13, 14 DSGVO zu
informieren. Sofern eine Zustimmung der betroffenen Personen zur Weitergabe, Speicherung oder sonstigen Verarbeitung von Daten im
Rahmen der beauftragten Tätigkeiten erforderlich ist, wird der Kunde für die Beschaffung der Zustimmung tragen, sofern nicht zwingende
Gründe in der Person des von der Datenverarbeitung Betroffenen oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
Soweit sensible Daten vom Verarbeitungsprozess betroffen sind, erfolgt eine Verarbeitung und/oder Weitergabe dieser Daten nur dann, wenn
die Einwilligung dazu erteilt wurde oder eine Rechtfertigung nach Art. 9 Abs. 2 bis 4 DSGVO vorliegt.
6. Elektronische Kommunikation, Nutzungs- und Urheberrechte
6.1 Der Makler setzt bei der elektronischen Übermittlung von Nachrichten (E-Mail) sogenannte Spam-Filter zur Abwehr von unerwünschten
Nachrichten ein. Er übernimmt keine Gewähr für den vollständigen Zugang ausschließlich per E-Mail an ihn versandter Nachrichten.
6.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich Arbeitsergebnisse und -konzepte des Maklers nur mit dessen vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte
weiterzugeben, sofern dies nicht absolut zwingend erforderlich ist. Für Versicherungsanalysen und Deckungskonzepte nimmt der Makler
Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung in Anspruch. Eine
Haftungsverantwortung für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
7. Vergütung
7.1 Der Makler erhält für seine Tätigkeit Vergütungen direkt vom jeweiligen Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen gemäß §30
Maklergesetz, etwaige Abschluss-, Folge-, Betreuungs-, Umsatz-, Bestands-, Beteiligungsprovisionen bzw. Bonifikationen und ähnliche
Entgelte sowie andere wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass sämtliche derartige Vorteile
aus dem gegenständlichen Auftragsverhältnis, welcher Art auch immer, ausschließlich dem Versicherungsmakler zustehen.
7.2 Der Makler ist berechtigt, für besondere Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Maklerauftrag erbracht werden, eine gesonderte
Vergütung mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, z.B. für Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers, bei besonders aufwendiger
Unterstützung im Schadensfall und dergleichen, diese Honorierung ist im Vorhinein zu vereinbaren.
8. Haftung
8.1 Der Makler haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt mit der Versicherungssumme der Pflichtversicherung nach
§ 137 c GewO; bei Verbrauchern iSd KSchG gilt diese Haftungsbeschränkung nur im Rahmen des § 6(1) Z 9 KSchG.
8.2 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, oder befindet er sich mit der
Nachholung in Verzug, so wird der Makler von den korrespondierenden Leistungsverpflichtungen frei.
8.3 Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und sonstigen Informationen
sowie wegen Mängeln oder Fehlern, die erbrachte Dienstleistungen und erstellte Gutachten aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger
Informationen des Auftraggebers aufweisen. Weiters nicht für die Nichteinhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheiten des
Auftraggebers gegenüber dem Versicherer
8.4 Schadenersatzansprüche kann der Auftraggeber nur innerhalb von 6 Monaten – für Verbraucher von 3 Jahren – nach Kenntnis des Schadens
gerichtlich geltend machen, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Makler und Auftraggeber.
9. Sonstiges
9.1 Ergänzungen zu oder Abänderungen dieses Maklerauftrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform i.S.d. § 886 ABGB; dies gilt
auch für ein allfälliges Abgehen vom hiermit vereinbarten Schriftformerfordernis; allfällige mündliche Vereinbarungen verlieren mit Abschluss
dieses Maklerauftrages jedenfalls ihre Rechtswirksamkeit.
9.2 Für die Aufträge, ihre Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
9.3 Gerichtsstand ist Eisenstadt, sofern und so weit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
9.4 Sollten einzelne Regelungen oder Teile unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Soweit dadurch eine
Vertragslücke entstehen sollte, ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die dem Gewollten wirtschaftlich am
nächsten kommt.